Urteilsbesprechung: Beschlusskompetenz der GdWE für abweichende Kostenverteilung
Eine GdWE kann für die Verteilung der Erhaltungskosten am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen. Das hat der BGH in zwei Fällen entschieden.
Quelle: Haufe: Immobilien