Miethöhe: Berliner Mietspiegel 2015 vom Landgericht bestätigt

Miethöhe: Berliner Mietspiegel 2015 vom Landgericht bestätigt

Der Berliner Mietspiegel 2015 ist eine geeignete Schätzungsgrundlage, um die ortsübliche Vergleichsmiete in der Hauptstadt zu ermitteln, so das LG Berlin. Das Gericht sah es daher in zwei Urteilen nicht als erforderlich an, ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Quelle: Haufe: Immobilien